Durchsuchen Sie die offiziellen Kategorien der Verordnung (EU) 2024/2847 (Anhang III und IV, technisch beschrieben durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392), um die Risikoklasse Ihres Produkts mit digitalen Elementen zu bestimmen — kostenlos und ohne Registrierung.
⚠️ Nur zur Orientierung. Die endgültige Klassifizierung liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers. Im Zweifelsfall sollte eine benannte Stelle oder ein Rechtsberater hinzugezogen werden.
Die Einstufung richtet sich nach der Kernfunktionalität des Gesamtprodukts. Eine eingebettete Komponente (z. B. ein Browser in einer App) macht das Produkt für sich genommen nicht zu einem wichtigen oder kritischen Produkt (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392).